Schon unter polnischer Flagge registriert? Was der Gesetzentwurf für Ihr Boot bedeutet

Boot unter polnischer Flagge im Hafen
Von Polish-Flags.com Redaktion Lesezeit: 5 Minuten Veröffentlicht: 30. Oktober 2026 Aktualisiert: 30. Oktober 2026

Kurzer Status: Alles hier bezieht sich auf einen Gesetzentwurf – Sejm-Drucksache Nr. 2995 –, nicht auf geltendes Recht. Der Ausschuss vertagte die Beratung am 3. September 2026 mit 8:7 Stimmen; die nächste Sitzung fand am 22. Oktober 2026, 10:00 Uhr, statt. Wenn Ihr Boot schon unter polnischer Flagge fährt, ändert sich an Ihrer Registrierung heute nichts. Dieser Ratgeber beschreibt, was der Entwurf künftig bedeuten könnte, und was wir jetzt für sinnvoll halten.

Für wen dieser Ratgeber gedacht ist

Die meisten Berichte zum Entwurf richten sich an Neu-Antragsteller. Zwei Punkte betreffen aber speziell Eigner, deren Boot bereits in REJA24 eingetragen ist: eine einmalige Übergangsfrist für einen Bestätigungsantrag (Art. 4) und eine wiederkehrende Pflicht, die Registrierungsdaten künftig mindestens alle 5 Jahre zu bestätigen (Art. 10a).

Übergangsfristen für bereits registrierte Boote

Laut Art. 4 des Entwurfs bleiben bestehende Einträge gültig, doch der Eigner müsste innerhalb einer Frist ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bestätigungsantrag stellen. Die Frist richtet sich nach dem ursprünglichen Registrierungsdatum:

  • Bis 31. Dezember 2021 — 3 Monate
  • 1. Januar 2022 – 28. Februar 2023 — 6 Monate
  • 1. März 2023 – 31. August 2023 — 9 Monate
  • 1. September 2023 – 29. Februar 2024 — 12 Monate
  • 1. März 2024 – 31. August 2024 — 15 Monate
  • 1. September 2024 – 28. Februar 2025 — 18 Monate
  • 1. März 2025 – 28. Februar 2026 — 21 Monate
  • Spätere Registrierungen — 24 Monate

Diese Fristen beginnen erst zu laufen, sobald das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt – und das ist bislang nicht geschehen.

Betrifft mich die Erstbesichtigung, obwohl mein Boot schon registriert ist?

Nur, wenn Ihr Boot nicht polnisches Eigentum ist – also der freiwillige Registrierungsweg, den die meisten ausländischen Eigner nutzen. Der Entwurfstext (Art. 4 Abs. 3) verlangt für diese Gruppe, dass die Unterlagen der Erstbesichtigung dem Bestätigungsantrag beigelegt werden – dem Wortlaut nach würde die Besichtigung also auch bereits registrierte Boote erfassen. Das Ministerium äußerte sich dazu am 3. September 2026 uneinheitlich, deshalb gilt: laut Entwurfstext, kann sich noch ändern. Bleibt Ihr Boot polnisches Eigentum, wäre diese Pflicht für Sie nicht relevant.

Datenbestätigung alle 5 Jahre (Art. 10a)

Unabhängig von der einmaligen Übergangsfrist sieht Art. 10a künftig vor, die Gültigkeit des Registrierungsdokuments in der Regel nicht seltener als alle 5 Jahre zu bestätigen. Eine Erleichterung: Liegen bei einer Bestätigung weniger als 36 Monate bis zur nächsten Fünfjahresfrist, entfällt der folgende Zyklus.

Das Risiko: Aussetzung, dann Streichung

Nach Art. 10b, 10c und 10e führt eine verpasste Frist (oder eine Datenabweichung) zunächst zur Aussetzung der Gültigkeit – keine Fahrt erlaubt. Bleibt die Bestätigung innerhalb von 12 Monaten weiterhin aus, wird das Boot gestrichen und verliert die polnische Staatszugehörigkeit; das Dokument müsste dann zurückgegeben oder selbst entwertet werden. Entscheidend ist deshalb schon heute: Ihre Kontaktdaten in REJA24 müssen stimmen, damit die Behörde Sie erreichen kann.

Kleine Boote (7,5 m / 15 kW)

Wir haben im Entwurfstext nichts gefunden, das kleinen Booten oder Binnenschiffen die bestehende polnische Flaggenregistrierung entzieht. Sie bleiben wie heute außerhalb der Registrierungspflicht, benötigen aber ein Dokument, wenn sie außerhalb polnischer Hoheitsgewässer fahren.

Was Sie jetzt tun können

  • REJA24-Daten prüfen: Name, Adresse, Kontakt und Bootsdaten sollten aktuell sein.
  • Erreichbarkeit sicherstellen: Geänderte E-Mail oder Telefonnummer melden.
  • Dokumente ordnen: CE-Erklärung, Kaufnachweis, Motordaten, Fotos bereithalten.
  • Ursprüngliches Registrierungsdatum notieren – es bestimmt Ihre Übergangsfrist.
  • Keine „dringenden Gebühren" zahlen – aktuell gibt es dazu keine Pflicht.

FAQ

Muss ich jetzt etwas unternehmen?

Rechtlich nicht – der Entwurf liegt noch im Ausschuss. Die Datenpflege oben hilft aber unabhängig vom Ausgang.

Wird meine Registrierung ungültig?

Nicht wegen eines Entwurfs. Bei Inkrafttreten gäbe Art. 4 Ihnen eine Frist (3–24 Monate) für einen Bestätigungsantrag – keine automatische Streichung.

Gilt die 5-Jahres-Bestätigung auch für ältere Registrierungen?

Ja, mit einer einmaligen Übergangsfrist nach Art. 4, danach greift der laufende Zyklus aus Art. 10a.

Was, wenn ich eine Frist verpasse?

Zunächst Aussetzung, nach 12 weiteren Monaten ohne Antrag Streichung aus dem Register.

Betrifft mich die Besichtigung trotz bestehender Registrierung?

Nur bei Booten, die nicht polnisches Eigentum sind – laut Entwurfstext, kann sich noch ändern.

Hilft Polish-Flags.com mit meiner bestehenden Eintragung?

Ja, schreiben Sie uns an info@polish-flags.com, wir prüfen Ihre Daten und Unterlagen.

Sollen wir Ihre REJA24-Eintragung im Blick behalten?

Wir unterstützen ausländische Eigner bei REJA24-Formalitäten – auch nach der Erstregistrierung.

Kontakt — info@polish-flags.com

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Quellen

Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026