Kurzer Status (11. Oktober 2026): Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht. Der Ministerrat hat ihn am Dienstag, dem 28. Juli 2026, angenommen und an den Sejm (die polnische Abgeordnetenkammer) weitergeleitet. Bevor er in Kraft tritt, muss er noch die parlamentarischen Lesungen durchlaufen, unterschrieben und im Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) veröffentlicht werden. Die Drucknummer im Sejm und die Termine der Lesungen sind derzeit nicht bekannt, und niemand kann heute sagen, wann genau – oder in welcher endgültigen Fassung – daraus Gesetz wird. Alles Folgende ist als "laut Entwurf" zu lesen, nicht als geltendes Recht.
Offiziell handelt es sich um den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Registrierung von Jachten und anderen Booten bis 24 m Länge sowie des Gesetzes über die Sicherheit der Seeschifffahrt (Nummer im Arbeitsverzeichnis der Regierung: UD305, vorbereitet vom Infrastrukturministerium). Als Ziel nennt das Ministerium mehr Sicherheit und weniger Missbrauch – die Regierung weist darauf hin, dass derzeit mehrere Zehntausend Boote unter polnischer Flagge außerhalb polnischer Seegewässer unterwegs sind, und möchte besser nachvollziehen können, wer tatsächlich hinter einer Registrierung steht.
Sollte der Entwurf verabschiedet werden, träte er 12 Monate nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft – realistisch also nicht vor 2027, ein genaues Datum nennen wir nicht, weil es keines gibt.
| Thema | Heute (geltende Regeln) | Laut Entwurf |
|---|---|---|
| Technische Besichtigung vor der Registrierung | Für die übliche Freizeitregistrierung nicht erforderlich | Pflicht-Erstbesichtigung an Bord durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft, auf Kosten des Eigners |
| Regelmäßige Datenbestätigung | Keine zyklische Bestätigungspflicht in REJA24 | Eigner muss Daten mindestens alle 5 Jahre bestätigen (eine frühere Entwurfsversion sah alle 2 Jahre vor) |
| Verpasste Bestätigungsfrist | Nicht anwendbar | Behörde kann das Boot von Amts wegen aus dem Register streichen |
| Kleine Boote (≤7,5 m, ≤15 kW) & Binnenschiffe | Können unter polnischer Flagge registriert werden | Sollen laut Berichten (prawo.pl) von der Registrierung unter polnischer Flagge ausgeschlossen werden (noch zu bestätigen) |
| Amtliche Registrierungsgebühr | 80 PLN, unabhängig von der Bootsgröße | Bisherige Gebührenstruktur unverändert; neue Gebühren für die Datenbestätigung geplant, Höhe noch unbekannt |
| Genehmigung des Bootsnamens | Erforderlich | Pflicht soll entfallen |
| Vermessung von Jachten bis 14 m | Bestätigung durch Sachverständigen nötig | Selbstvermessung durch den Eigner erlaubt |
| Registerpfand (zastaw rejestrowy) | Komplexeres Verfahren | Vereinfacht |
| Einreichung der Anträge | Elektronisch (ePUAP), bei den Starostwo-Ämtern | Gleicher Weg, im neuen Text nochmals verankert |
Mehrere dieser Punkte – vor allem der Ausschluss kleiner Boote und von Binnenschiffen – stammen aus Fach- und Branchenberichten (prawo.pl) vor Veröffentlichung des endgültigen Gesetzestextes und sind als wahrscheinlich, aber nicht als gesichert zu behandeln.
Die zentrale Neuerung im Entwurf ist eine verpflichtende Erstbesichtigung für jedes Boot, das die polnische Staatsangehörigkeit beantragt. Laut Entwurf:
Nach der vom Infrastrukturministerium beschriebenen Version würde diese Erstbesichtigung auch für ausländische Boote gelten, die die polnische Staatsangehörigkeit bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln erhalten haben – der genaue Wortlaut und Anwendungsbereich dieser rückwirkenden Komponente muss aber erst anhand des endgültigen Gesetzestextes bestätigt werden. Wir sind hier bewusst vorsichtig: Es handelt sich um "laut Entwurf", nicht um eine bestätigte Regel.
Der Entwurf führt eine zyklische Pflicht ein, Boots- und Eignerdaten in REJA24 mindestens alle fünf Jahre zu bestätigen (eine frühere Entwurfsfassung sah alle zwei Jahre vor – ein Hinweis darauf, wie stark sich dieses Detail bis zum endgültigen Text noch verändern kann). Das soll nicht nur für Neuregistrierungen gelten, sondern laut Entwurf auch für Boote, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes im Register eingetragen sind.
Neue Gebühren im Zusammenhang mit der Bestätigung der Gültigkeit des Registrierungsdokuments sind geplant, aber bislang wurden nirgendwo Beträge veröffentlicht.
Bestätigt ein Eigner seine Daten nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zyklus, erlaubt der Entwurf der Registerbehörde, das Boot von Amts wegen aus REJA24 zu streichen – aus eigener Initiative, ohne dass der Eigner dies beantragt haben muss. Zu Übergangsfristen oder einem Widerspruchsverfahren liegen bislang keine Details vor. Dies ist einer der Punkte, die wir am genauesten beobachten, da er unmittelbar Eigner betrifft, die bereits eine polnische Registrierung besitzen.
Die Fachpresse (prawo.pl) berichtet, dass der Entwurf die Registrierung von Booten bis 7,5 Metern mit einem Motor bis 15 kW sowie von Binnenschiffen unter polnischer Flagge nicht mehr vorsehen würde. Sollte dies in den endgültigen Text übernommen werden, wäre das eine spürbare Einschränkung dafür, wer REJA24 künftig nutzen kann. Wir kennzeichnen diesen Punkt als berichtet, aber noch nicht anhand des eigentlichen Gesetzeswortlauts bestätigt, und aktualisieren diesen Abschnitt, sobald das möglich ist.
Sofern der Entwurf den Sejm und Senat passiert, vom Präsidenten unterschrieben und im Gesetzblatt veröffentlicht wird, soll er laut Entwurf 12 Monate nach diesem Veröffentlichungsdatum in Kraft treten. Da die Veröffentlichung noch nicht stattgefunden hat – der Entwurf liegt noch im Sejm –, existiert kein genaues Datum. Das frühestmögliche realistische Jahr ist 2027. Wir spekulieren nicht über Monat oder Tag und raten zur Vorsicht gegenüber jeder Quelle, die ein solches Datum nennt.
Wir sind nicht die Regierung und haben keine Glaskugel, deshalb hier unser ehrlicher, unaufgeregter Rat:
Nein. Es ist ein Gesetzentwurf, den der Ministerrat am 28. Juli 2026 angenommen und an den Sejm weitergeleitet hat. Er ist weder verabschiedet, unterschrieben noch veröffentlicht und somit noch nicht in Kraft.
Laut Entwurf würde eine Pflicht-Erstbesichtigung durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft für Boote gelten, die die polnische Staatsangehörigkeit beantragen – und laut Ministeriumsbeschreibung möglicherweise auch für bereits registrierte Boote. Der genaue Anwendungsbereich muss anhand des endgültigen Textes bestätigt werden.
Wir können nicht vorhersagen, wie der Sejm den Entwurf noch ändert oder wann er verabschiedet wird. Das aktuelle Verfahren (80 PLN amtliche Gebühr, keine Besichtigung) ist heute gültig, und der Entwurf träte frühestens 2027 in Kraft. Wer jetzt registrieren muss, hat keinen Grund zu warten.
Bislang unbekannt. Der Entwurf erwähnt neue Gebühren für die Datenbestätigung, und die geplante Erstbesichtigung würde an eine Klassifikationsgesellschaft bezahlt – Zahlen wurden aber nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald Beträge bestätigt sind.
Laut Entwurf ja – die 5-Jahres-Bestätigungspflicht soll auch für bereits in REJA24 eingetragene Boote gelten, nicht nur für Neuregistrierungen. Das muss noch anhand des endgültigen Textes überprüft werden.
Der Entwurf erlaubt der Behörde, das Boot von Amts wegen aus dem Register zu streichen. Zu Widerspruch oder Übergangsfristen liegen bislang keine veröffentlichten Details vor.
Berichten zufolge sollen Boote bis 7,5 m mit einem Motor bis 15 kW sowie Binnenschiffe künftig nicht mehr unter polnischer Flagge registrierbar sein – laut prawo.pl-Berichterstattung, noch nicht im endgültigen Gesetzeswortlaut bestätigt.
12 Monate nach Veröffentlichung im Gesetzblatt – die aber noch nicht stattgefunden hat, weshalb kein genaues Datum existiert. Frühestmögliches realistisches Jahr: 2027.
UD305 ist die interne Arbeitsnummer dieses Entwurfs im Verzeichnis der polnischen Regierung, vorbereitet vom Infrastrukturministerium. Es ist derselbe Entwurf, um den es in diesem Artikel geht.
Ja. Wir sind ein unabhängiger Dienstleister, der ausländischen Eignern bei den REJA24-Formalitäten hilft – keine Behörde. Wir verfolgen den Entwurf und aktualisieren unsere Ratgeber und gegebenenfalls unsere Pakete (derzeit ab €399), sobald die endgültigen Regeln und Gebühren bekannt sind.
Das aktuelle REJA24-Verfahren ist unverändert und vollständig gültig. Wir übernehmen die Formalitäten, die Antragstellung und den weltweiten Versand Ihrer Dokumente – nach den heutigen Regeln ohne technische Besichtigung.
Registrierung starten – ab €399Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026